Dokumente
Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem
Todestag dem Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt,
in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte
oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.
Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:
- Vom
Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Personalausweis des/der Verstorbenen
- evtl. Nachweis über akademische Grade
Zusätzlich
für unverheiratet Verstorbene:
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
- Beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der Eltern
Zusätzlich für verheiratet Verstorbene:
- Heiratsurkunde der
letzten Ehe
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten
Ehe
Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:
- Wie
Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten
bzw. Scheidungsurteil
Zusätzlich sind bei Aussiedlern folgende Dokumente erforderlich:
- Aussiedlerausweis
- Einbürgerungsurkunde
- Geburts- und Heiratsurkunden in der Originalssprache
und jeweils eine deutsche Übersetzung
- Bei Namensänderungen,
die Namensänderungsurkunde
Weitere Unterlagen nur für die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird außerdem eine Unbedenklichkeitserklärung
benötigt. Diese wird in Baden-Württemberg vom Ordnungsamt und
in Bayern von der Polizei ausgestellt.
Weitere Unterlagen für die Bestattung
- Bestattungs
- Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
- Grabdokumente (wenn vorhanden)
Selbstverständlich helfen wir Ihnen
gerne bei der Beschaffung von Unterlagen.
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